Die GKV - gesetzlich freiwillig oder pflichtversichert
Okt 13th, 2008 | By Versicherungen Informer - Assekuranz Magazin | Category: KrankenversicherungDie gesetzliche Krankenversicherung, auch kurz GKV genannt ist ein Bestandteil der Sozialversicherung und gehört zum deutschen Gesundheitssystem. Die Aufgabe der GKV ist es, den Versicherten gesundheitlich abzusichern. Als Versicherter der GKV haben Sie Anspruch auf bestimmte Leistungen die im Sozialgesetzbuch V genau festgelegt sind. Alle weiteren Leistungen können Sie nur durch eine Zusatzversicherung in Anspruch nehmen.
Seit 1996 haben Sie als Versicherter die freie Wahl der GKV, da die Zugehörigkeit seit diesem Jahr nicht mehr von Beruf oder Berufsgenossenschaft abhängig ist. Alle Arbeitslose, Rentner und Arbeitnehmer, die über ein normales Einkommen verfügen sind in der GKV pflichtversichert und können sich nur unter bestimmten Voraussetzungen von dieser gesetzlichen Pflicht befreien. Genauso besteht aber auch die Möglichkeit für bestimmte Gruppen von Selbstständigen sich freiwillig in der GKV zu versichern.
Immer wieder wird auch über die Leistungen der GKV diskutiert, da auch in den vergangenen Jahren immer mehr Leistungen gestrichen worden sind. Die GKV gewährt ihren Versicherten Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten durch Untersuchungen sowie auch die Behandlung einer Krankheit, die zur Verhütung von Krankheiten dienen oder dessen Verschlimmerung verhindern. Zudem werden meist auch Leistungen für die Empfängnisverhütung oder auch der Sterilisation sowie bei einem Schwangerschaftsabbruch gewährt. Für den Versicherten kommen in manchen Fällen dann noch eigene Anteile oder Zuzahlungen hinzu. Diese Zuzahlungen belaufen sich auf etwa 10% des Abgabepreises. Müssen Sie beispielsweise ins Krankenhaus zur stationären Behandlung, müssen Sie 10 Euro am Tag für den Aufenthalt und die Verpflegung zuzahlen.