Privathaftpflichtversicherung
Nov 3rd, 2008 | By Versicherungen Informer - Assekuranz Magazin | Category: Private HaftpflichtDie gesetzliche Haftpflicht verpflichtet jeden Menschen für Schäden, die er Gegenständen oder anderen Personen zufügt, eine angemessene Ersatz- bzw. Wiedergutmachungsleistung zu erbringen. Da dies je nach Umfang des verursachten Schadens erhebliche finanzielle Belastungen und langfristige Verpflichtungen nach sich ziehen kann, ist der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung zu empfehlen.
Durch die Privathaftpflichtversicherung ist der Versicherungsnehmer in einem umfangreichen Maße vor den finanziellen Folgen eines Personen- oder Sachschadens, den er verschuldet hat, geschützt und kann mit Forderungen der Geschädigten nicht belangt werden. Stattdessen leistet in einem solchen Falle die Privathaftpflichtversicherung und kommt entsprechend der vereinbarten Versicherungsleistungen für die Wiedergutmachung des Schadens auf und erbringt angemessene Schadensersatzleistungen an den Geschädigten.
Die Höhe der Versicherungsleistung hängt dabei von der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ab, die bei Vertragsabschluss entsprechend des Risikos individuell festgelegt werden kann. Meistens wird für Sachschäden eine höhere Versicherungssumme als für Personenschäden vereinbart. In jedem Falle sollte sich die Höhe der Versicherungssumme auf einige Millionen Euro belaufen, um einen umfassenden finanziellen Schutz des Versicherungsnehmers zu gewährleisten und bei rechtmäßigen Schadensersatzforderungen Dritter durch die Privathaftpflichtversicherung vollumfänglich abgesichert zu sein.
Um unrechtmäßigen oder überhöhten Forderungen Dritter entgegenzuwirken, prüft die Versicherungsgesellschaft vor Auszahlung der Versicherungsleistung, inwieweit der Versicherungsnehmer für entstandene Schäden haftbar gemacht werden kann und ob es sich um eine rechtmäßige Schadensersatzforderung handelt. Sollte dies nicht der Fall sein, wehrt die Versicherungsgesellschaft die Schadensersatzforderungen ab.
Nicht alle Schadensfälle fallen unter den Schutz der Privathaftpflichtversicherung, so dass beispielsweise Schäden, die durch Hunde oder Pferde des Versicherungsnehmers herbeigeführt wurden, nicht versichert sind und hierfür eine entsprechende Tierhalterhaftpflichtversicherung notwendig ist.