Berufsunfähigkeit - rechtzeitig absichern?

Nov 9th, 2008 | By Versicherungen Informer - Assekuranz Magazin | Category: Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenn Sie als Arbeitnehmer oder Selbstständiger in Folge eines Unfalls oder einer Krankheit Ihren bis dahin ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben können, spricht man von einer Berufsunfähigkeit. In diesem Fall haben Sie als Selbstständiger keinerlei Absicherung, Ihr Verdienstausfall durch die Berufsunfähigkeit kann daher zu enormen finanziellen Problemen führen. Sind Sie hingegen als Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichert, haben Sie in einigen Fällen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Diese wird jedoch erst dann gezahlt, wenn Sie tatsächlich nicht mehr arbeiten können. Hierbei wird nicht nur Ihr bisheriger Beruf betrachtet, denn die gesetzliche Versicherung hat das Recht, Ihnen einen anderen Job, beispielsweise als Nachtwächter, anzubieten. Nur wenn Sie auch diesen Beruf nicht mehr ausüben können, sind Sie erwerbsunfähig. Können Sie noch zwischen 3-6 Stunden arbeiten, erhalten Sie aber trotzdem nur die halbe Erwerbsminderungsrente, erst ab einer Arbeitsfähigkeit von weniger als drei Stunden wird die volle Erwerbsminderungsrente gezahlt. Eine wirkliche Absicherung vor dem Verdienstausfall stellt dies jedoch nicht dar.

Es gibt aber die Möglichkeit, sich privat gegen eine Berufsunfähigkeit zu versichern. Diese Berufsunfähigkeitsversicherungen werden von nahezu allen Versicherungsgesellschaften angeboten und bezahlen, nachdem die Berufsunfähigkeit von einem Arzt festgestellt wurde, eine mit Ihnen vereinbarte monatliche Berufsunfähigkeitsrente. Die Höhe dieser Rente können Sie bei Vertragsabschluss selbst festlegen. Hiernach richtet sich dann natürlich der Preis.

In jedem Fall sollten Sie die Berufsunfähigkeitsrente aber so hoch ansetzen, dass Ihre Lebenshaltungskosten sowie eventuelle Kreditraten in jedem Fall abgesichert sind. Als Faustregel gilt, dass diese Rente etwa 70-80% des derzeitigen Nettogehalts ausmachen sollte.

Wichtig für den Abschluss einer Versicherung gegen Berufsunfähigkeit ist der Ausschluss der Verweisbarkeit, denn so wird die Rente auch dann gezahlt, wenn Sie einen leichteren Beruf (anstatt als Dachdecker als Verkäufer im Baumarkt) noch ausüben könnten.

Tags:

Leave Comment

You must be logged in to post a comment.