Krankenversicherung für Ausländer

Apr 8th, 2009 | By Versicherungen Informer - Assekuranz Magazin | Category: Krankenversicherung

Wer in Deutschland lebt, hat grundsätzlich einen Anspruch auf Krankenversicherungsschutz. Das gilt sowohl für Menschen, die einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen und solchen, die aus dem Ausland einreisen. Je nachdem, aus welchem Land der Ausländer einreisen möchte, ist zur Einreise ein Visum erforderlich. Allerdings erhält nur derjenige ein Visum, der auch die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse nachweisen kann. So muss den meisten Krankenversicherungen bereits bei Antragstellung das Einreisedatum mitgeteilt werden sowie die Dauer des Aufenthaltes. Diese Regelung ist nicht auf Deutschland begrenzt; sie gilt im gesamten Schengenraum, zu denen die meisten europäischen Länder zählen.

Wer als Ausländer nach Deutschland einreist, dessen Krankenversicherung muss mindestens dem Grundversicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherungen entsprechen. Dazu gehört die ambulante und stationäre ärztliche Behandlung, die zahnärztliche Behandlung sowie die Behandlung von Schwangeren.

Geht der Ausländer einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Deutschland nach, ist er auch automatisch krankenversichert. Nicht erwerbstätige Ausländer hingegen müssen eine private Krankenversicherung für Ausländer abschließen, bei der zudem die Möglichkeit besteht, weitere Sonderleistungen mitzuversichern wie den Krankenrücktransport ins Heimatland.

Oftmals sind es aber Studenten oder nahe Verwandte, die aus dem Ausland kommend, für mehrere Wochen oder Monate in Deutschland leben wollen und danach wieder in ihr Heimatland zurückkehren. Für solche Gelegenheiten bietet z.B. der Online-Versicherer reiseversicherung.com Ausländern besondere Tarife an. Allerdings darf der Gast bei Abschluss der Versicherung nicht älter als 69 Jahre sein und muss sich während seines Auslandsaufenthaltes im Bereich der EU aufhalten.
Laut reiseversicherung.com ist die Krankenversicherung für Ausländer bereits ab 1,00 € pro Tag zu erhalten. Der Leistungskatalog beinhaltet ambulante und stationäre Heilbehandlungen einschließlich Operationen sowie einer medizinische Grundversorgung im Zahnbereich. Hinzu kommt eine Unfallversicherung mit umfangreichen Leistungen sowie eine Privathaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 1 Million €. Für den Fall des Versterbens im Gastland ist die Rückführung in das Heimatland im Versicherungsumfang inbegriffen (usdfewo).

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