Zusatzkrankenversicherung | Direkt bei PKVs oder als Gruppenvertrag über die GKV?

Apr 22nd, 2010 | By Versicherungen Informer - Assekuranz Magazin | Category: Krankenversicherung

Dass nicht nur die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherungen in den letzten Jahren gestiegen sind, sondern die Kassen auch ihre Leistungen erheblich reduziert haben, ist für Versicherte nichts Neues. Wer sich als Arbeitnehmer darauf einstellt, kann zwar sicher sein, dass ihm die notwendigen ärztlichen Leistungen gewährt werden, doch wer möchte, dass z. B. die Kosten für eine notwendige Zahnbehandlung in vollem Umfang erstattet werden oder die neue Brille bezuschusst wird, der ist auf eine Zusatzkrankenversicherung angewiesen.

Angeboten werden Zusatzkrankenversicherungen meist von privaten Versicherungsgesellschaften. Aber auch die gesetzlichen Krankenkassen bieten ihren Versicherten über einen Gruppenversicherungsvertrag mit einer privaten Versicherungsgesellschaft eine preiswerte Zusatzkrankenversicherung an. Allerdings können die Versicherten jeweils nur einzelne Bausteine wie z. B. die Bezuschussung von Zahnersatz abschließen.

Bei der Zusatzkrankenversicherung der privaten Versicherungsgesellschaften ist das anders. Hier gibt es Pakte, bei denen einzelne Bausteine bzw. Risiken nicht heraus- oder zusätzlich hineingenommen werden können. So ist ein Vertragsbestandteil meist die Chefarztbehandlung für den Fall eines Krankenhausaufenthaltes. Der Versicherte kann beim Vertrag dann allerdings wählen, ob er in einem Einzelzimmer oder Zweibettzimmer auf seine Genesung warten kann. Der Behandlung als Privatpatient tut dies allerdings keinen Abbruch. Durch die Abtretungserklärung braucht sich der Patient auch nicht über die Abrechnung seines Krankenhausaufenthaltes Gedanken machen.

Weitere Vertragsbestandteile einer Zusatzkrankenversicherung sind z.B. die Erstattung der Kosten für Zahnersatz bis zu 95 % der Gesamtrechnung sowie einem Zuschuss für Brillen. Hier sind allerdings sowohl die Höhe des Zuschusses begrenzt als auch die Anzahl der bezuschussten Brillen; oftmals wird nur alle drei Jahre ein solcher Zuschuss bewilligt. Der Zuschuss von Brillen wird zum größten Teils auch deshalb erstattet, da die Preise für Brillen geringer werden.

Wer sich für den Abschluss einer privaten Zusatzkrankenversicherung entschließt muss damit rechnen, dass er neben einer Wartezeit auch mit dem Ausschluss bestimmter Risiken rechnen muss, sollten Vorerkrankungen bekannt sein und diese pflichtgemäß der Versicherung bei Vertragsabschluss gemeldet worden sein. Hier kann die Versicherung einen zeitlich begrenzten Risikoausschluss festlegen oder aber entscheiden, dass ein bestimmtes Risiko niemals abgesichert werden kann. (bas)

Tags: ,

Leave Comment

You must be logged in to post a comment.