Mopedkennzeichen | Nachweis für den Versicherungsschutz

Jul 26th, 2010 | By Versicherungen Informer - Assekuranz Magazin | Category: KFZ Versicherung

Was sicherlich jeder kennt, ist ein Moped, das auf unseren Straßen fährt und mit einem entsprechenden Mopedkennzeichen ausgerüstet ist. Solche Versicherungskennzeichen, wie diese kleinen Schilder ja eigentlich heißen, gibt es aber nicht nur für Mopeds. Es gibt noch eine ganze Menge weiterer Fahrzeuge, die mit einem solchen Kennzeichen ausgerüstet werden können. Dabei handelt es sich um Fahrzeuge, die man allgemeinhin zwar als Kraftfahrzeuge bezeichnen kann, die aber nicht der Zulassungspflicht unterstehen. Das befreit die Halter dieser Fahrzeuge jedoch nicht davon, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Jedes Fahrzeug, das unter die Zulassungspflicht fällt, erhält von der zuständigen Zulassungsbehörde ein amtliches Kennzeichen zugeteilt. Anhand dieses Kennzeichens kann man das Fahrzeug von den anderen zugelassenen Fahrzeugen nicht nur unterscheiden, sondern man kann es auch dem Halter zweifelsfrei zuordnen. Um das amtliche Kennzeichen zu erhalten, muss man den Nachweis für die vorhandene Haftpflichtversicherung erbringen. Somit ist das Kennzeichen auch ein Hinweis darauf, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß versichert ist. Diesen Nachweis erbringen die zulassungsfreien Fahrzeuge mit der Anbringung des Versicherungskennzeichens. Welche Fahrzeuge können nun aber mit einem solchen Versicherungskennzeichen ausgestattet werden und benötigen kein amtliches Kennzeichen von der Zulassungsbehörde?

Da wären zunächst einmal die Mopeds und natürlich auch die Mofas, welche auch von den meisten Menschen garantiert als Erstes genannt werden. Es gibt aber auch bestimmte Arten von Krankenfahrstühlen, die mit einem solchen Kennzeichen versehen werden müssen. Weiter gibt es noch die Roller, die mit ihren technischen Daten auch in die Kategorie der Mopeds fallen. Daher werden diese auch nicht anders behandelt und für den Betrieb auf den Straßen reichen die Betriebserlaubnis und das Versicherungskennzeichen aus.

In der letzten Zeit sieht man jedoch immer häufiger Fahrzeuge, die vom Prinzip her wie ein Pkw aufgebaut sind. Sie sind wesentlich kleiner als ein normaler Pkw und unterscheiden sich auch sonst merklich von zulassungspflichtigen Fahrzeugen. Solche Leichtfahrzeuge haben ein Leergewicht, das nicht höher als 350 kg betragen darf. Des Weiteren dürfen diese Fahrzeuge eine Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten. Sind diese Voraussetzungen jedoch erfüllt, hat man ein bequemes und günstig zu unterhaltendes Fahrzeug, mit dem man bei Wind und Wetter auch mal seinen Einkauf erledigen kann. Darum sollte man in jedem Fall den Begriff Mopedkennzeichen ad acta legen und sich vielmehr auf den Begriff Versicherungskennzeichen festlegen.

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