Mopedversicherung

Jul 28th, 2010 | By Versicherungen Informer - Assekuranz Magazin | Category: KFZ Versicherung

In den Zeiten, da jeder nur daran denkt, wie und wo er am besten Geld einsparen kann, kommen die meisten Menschen darauf, dass man bei der Wahl seines Fortbewegungsmittels die wahrscheinlich größten Chancen bekommt. So ist es auch nicht verwunderlich, dass sich viele Menschen bei der Wahl eines Zweitfahrzeuges nicht immer für ein Auto entscheiden. In Städten mit guter Verkehrsanbindung greift man oft auf öffentliche Verkehrsmittel zurück, aber im ländlichen Bereich ist man dagegen auf ein eigenes Kraftfahrzeug angewiesen. Immer beliebter sind hier Mopeds und Roller. Diese Fahrzeuge sind einfach zu handhaben, man kann sie platzsparend parken und die Unterhaltskosten für ein solches Gefährt sind äußerst günstig.

Das hat vor allem damit zu tun, dass diese Fahrzeuge zulassungsfrei sind. Somit fallen für ein Moped und auch für den Roller keinerlei Kfz-Steuer an. Lediglich die Haftpflichtversicherung muss auch bei diesem Fahrzeug vorhanden sein, damit man dieses auf unseren Straßen bewegen darf. Damit man nach außen hin stets dokumentieren kann, dass man sein Fahrzeug ordnungsgemäß mit einer Moped-Versicherung versorgt hat, erhält man von seinem Versicherer ein Versicherungskennzeichen – von vielen auch Mopedkennzeichen genannt – ausgehändigt. Dieses kleine Kennzeichen wird jedes Jahr aufs Neue ausgegeben und besteht aus einer Kombination von je drei Buchstaben und Ziffern. Obendrein wird das aktuelle Versicherungsjahr ebenfalls mit eingestanzt. Damit es für die Ordnungsbehörden einfacher wird, das gültige Versicherungsjahr zu überprüfen, erhalten die Mopedkennzeichen jedes Jahr eine neue Farbe. Derzeit werden dazu drei Farben verwendet – schwarz, blau und grün – weshalb in einem Drei-Jahres- Rhythmus immer wieder die gleiche Farbe auftaucht.

Es gibt aber auch Menschen, die ein solch günstiges Fahrzeug wie ein Moped gerne nutzen würden, sich aber wegen der Wetteranfälligkeit lieber für etwas Anderes entscheiden. Diesen Menschen kann ebenfalls geholfen werden. Sie müssen sich einfach nur ein Leichtkraftfahrzeug zulegen. Diese Fahrzeuge sind aufgebaut wie ein Pkw, nur erheblich kleiner in den Abmessungen. Obendrein dürfen diese Leichtfahrzeuge ein Leergewicht von 350 kg nicht überschreiten. Auch die Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit ist hier mit 45 Stundenkilometern begrenzt. Allerdings hat man hier wiederum den Vorteil, dass dies ein zulassungsfreies Fahrzeug ist, das ebenfalls nur mit einem Mopedkennzeichen ausgestattet sein muss, wenn man damit am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen möchte. Wenn man also nicht gerade einen Arbeitsweg hat, der einen über die Autobahn führt, dann ist dies bestimmt eine günstige Alternative, die man überdenken sollte.

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